| Auftraggeber Bundeswehr |
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Die Bundeswehr ist nicht nur Partner, sondern als Arbeitgeber und Auftraggeber selbst Bestandteil der Wirtschaft.
Die Beteiligung des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist stets ein besonderes Anliegen der Bundeswehr. Breite Mittelstandsbeteiligung fördert den Wettbewerb und bringt verstärkt innovative Produkte zur Geltung. Hierzu wurden gesonderte Richtlinien der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen im Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) erlassen.
Die Wehrverwaltung hat die Aufgabe, den Bedarf der Streitkräfte an Material und Dienstleistungen zu decken. Zur Erfüllung dieses Auftrags ist die Wehrverwaltung in das wirtschafts- und ordnungspolitische System der Bundesrepublik Deutschland fest eingebunden. Nach Regeln der VOL/A - ausgenommen Bauleistungen - erteilt die Wehrverwaltung Aufträge an Industrie, Mittelstand, Handel und Handwerk.
Firmen, die sich mit Aussicht auf Erfolg um Bundeswehraufträge bewerben wollen, wenden sich zunächst an die Auftragsberatungsstelle (Landesauftragsstelle) des Bundeslandes, in dem sie ihren Sitz oder Hauptsitz haben. Darüber hinaus kann sich natürlich jede Firma auch direkt an die Beschaffungsstellen der Wehrverwaltung wenden beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), bei den Wehrbereichsverwaltungen oder bei den Standortverwaltungen. Weiterführende Informationen
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